Zur Aufrechthaltung des Gesundheitswesens und anderer systemrelevanter Bereiche sowie zur Unterstützung berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle), führen die Schulen im Bedarfsfall auch während der Osterferien eine Notbetreuung durch.

Die Notbetreuung in den Osterferien umfasst die regulären Osterferien (5 Arbeitstage zwischen dem 09.04.2020 und dem 17.04.2020).

Die Eltern sollen den Schulen den Betreuungsbedarf vor Beginn der Osterferien mitteilen, im Einzelfall kann bis 12:00 Uhr des Vortages eine Nachmeldung für eine kurzfristig erforderliche Notbetreuung erfolgen.

Falls Sie kurzfristig Notbetreuungsbedarf haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 12 Uhr des Vortages unter schulleitung@gs-altleiningen.de, damit Betreuungspersonal ermittelt und eingesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

S. Wietzke

(komm. Schulleiterin)

Notbetreuung während der Osterferien