Zur Aufrechthaltung des Gesundheitswesens und anderer systemrelevanter Bereiche sowie zur Unterstützung berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle), führen die Schulen im Bedarfsfall auch während der Osterferien eine Notbetreuung durch.